Inhalte & Prüfungen
1. Übersicht
Das Zusatzstudium Informatik und Digitalisierung für Juristinnen und Juristen (DigiZ) besteht aus 5 Pflichtmodulen
(3 Lehrveranstaltungen der Informatik und 2 der Wirtschaftsinformatik) und 3 Wahlmodulen (juristische Vorlesungen). Alle Pflichtmodule und mindestens ein Wahlmodul müssen erfolgreich abgeschlossen werden. Der Leistungsnachweis wird nach Wahl des verantwortlichen Dozenten/der verantwortlichen Dozentin entweder im Rahmen einer Klausur oder in einer mündlichen Prüfung erbracht.
Das komplette Zusatzstudium ist so konzipiert, dass seine Veranstaltungen begleitend zum Jurastudium besucht und alle erforderlichen schriftlichen Leistungsnachweise vor der Ersten Juristischen Prüfung erbracht werden können.
2. Lehrveranstaltungen
Pflichtmodule
Einführung in die Informatik für Studierende anderer Fachrichtungen
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem grundlegenden Aufbau von Computersystemen, deren Funktionsprinzipien und Programmierung. Dies umfasst Zahlensysteme, Boolesche Algebra und Grundlagen der Programmierung mit der Programmiersprache Python.
Die Veranstaltung vermittelt Grundkenntnisse im Aufbau, der Funktion und Programmierung von Computersystemen sowie ausgewählten Alltagsthemen. Durch das Kennenlernen von grundlegenden Begriffen und Prinzipien der Informatik wird die Fähigkeit zur Kommunikation mit IT-Fachpersonal in eigenen Projekten vermittelt. Grundlegende Analyse-, Entwurfs- und Realisierungskompetenzen werden vermittelt, so dass Studierende in die Lage versetzt werden, selbständig kleine Softwareprojekte umzusetzen.
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
Die Veranstaltung „Grundlagen der Wirtschaftsinformatik“ befasst sich mit den Chancen und Risiken der digitalen Transformation für Wirtschaft und Gesellschaft und den damit verbundenen Änderungen hinsichtlich der Vernetzung von Organisationen und Individuen. Im Kern bestehen die Herausforderungen darin, Geschäftsmodelle zukunftssicher zu machen (Digital Business), die Potenziale neuer Technologien bestmöglich zu nutzen, um innovative Geschäftsmodelle zu ermöglichen (Digital Disruption), und die Unternehmensstrukturen kontinuierlich an veränderte innovative Geschäftsmodelle anzupassen (Digital Transformation).
Die Veranstaltung wird in Kooperation der Wirtschaftsinformatik-Professoren (Prof. Eymann, Prof. Fridgen, Prof. Röglinger und Prof. Urbach) der Universität Bayreuth durchgeführt und gibt einen umfassenden Einblick über aktuelle Themen der Wirtschaftsinformatik. Für den Besuch der Veranstaltung sind keine gesondert ausgewiesenen Vorkenntnisse notwendig. Weitere Informationen finden Sie auch unter wi.uni-bayreuth.de.
Künstliche Intelligenz I
In der Veranstaltung werden Fertigkeiten und Kenntnisse der wichtigsten KI-Methoden und deren Anwendung in der Praxis vermittelt. Dabei soll unter anderem die Programmierung wissensbasierter Inferenzsysteme in Prädikatenlogik mit der Programmiersprache Prolog erlernt werden. Des Weiteren werden Wissensrepräsentationsformen sowie Problemlösungs-, Such- und Planungsalgorithmen vermittelt. Die Studenten sollen einen Überblick über gebräuchliche Methoden des Schätzens, wie zum Beispiel Bayes’sche Inferenz und Dempster-Shafer Theorie, erhalten.
Multimediale Systeme I
Die Veranstaltung führt in die technologischen Grundlagen multimedialer Systeme ein. Im Mittelpunkt stehen Medientypen (Text, Bilder, Grafiken, 3D-Modelle, Audio und Video) und deren Repräsentation. Dabei werden jeweils grundlegende Standards zur Repräsentation von Medienobjekten besprochen. Darüber hinaus wird aber auch die werkzeugunterstützte Erstellung und Verwendung von Medienobjekten vermittelt. In erster Linie dient die Veranstaltung dem Erwerb technologischer Kompetenzen.
IT-Sicherheit
Die Veranstaltung deckt die wesentlichen Themen zur IT-Sicherheit ab. Zu den behandelten Bereichen zählen insbesondere die Aspekte Kryptographie, Signaturen (Sicherheitsprotokolle), Authentifizierung (Passwörter, Sicherheitstoken, Biometrie, Authentifizierungsprotokolle), Autorisierung, Accountability, Datenschutz sowie Human Factors. Die Studierenden sollen dadurch in die Lage versetzt werden, Gefahrensituationen zu erkennen, zu analysieren und geeignete Lösungsansätze vorzuschlagen
Wahlmodule
Datenschutzrecht
Diskussionen um ein Recht auf Vergessenwerden bei der Google-Suche oder um die Vorratsdatenspeicherung zeigen exemplarisch die Bedeutung des Datenschutzrechts in der Gegenwart. Durch die Zunahme von Datenverarbeitungsprozessen wird der Datenschutz auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Im Kern widmet sich die Vorlesung dem Schutz des Rechts der informationellen Selbstbestimmung in Rechtsbeziehungen zwischen Privaten und damit verbunden dem Umgang mit personenbezogenen Daten. Daneben werden aktuelle Diskussionen, wie die Behandlung von Daten als vertraglicher Leistungsgegenstand, dargestellt. Im Fokus der Vorlesung steht die verabschiedete europäische Datenschutzgrundverordnung, die zu einheitlichen Datenschutzregelungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union führt.
Recht der neuen Medien
Die Vorlesung führt anhand ausgesuchter Beispiele in das Domainrecht sowie das Recht des E-Commerce ein. Insbesondere wird auf namens- und markenrechtliche Probleme der Domain sowie auf Besonderheiten des Vertragsschlusses im Internet eingegangen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird zudem ein Überblick über rechtliche Fragestellungen beim Online-Marketing sowie bei der Haftung von Providern gegeben. Ausführungen zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht runden die Veranstaltung ab.
Im wissenschaftlichen und didaktischen Zentrum des Moduls stehen die medienrechtlichen Bezüge von Medienwirtschaft und -kultur. Es gilt vor allem, den rechtlichen Regelungsrahmen medialen Schaffens zu vermitteln, an dem sich der in der Medienwirtschaft Tätige orientieren muss. Dies beginnt beim rechtlichen Schutz medialer Werke durch das Urheberrecht und reicht hin bis zur Struktur der rechtlichen Regelungen der zur Verfügung stehenden Kommunikationswege.
Einführung in das Technikrecht
Die Vorlesung mit integrierter Übung soll in die Grundlagen des Technikrechts einführen. Die Veranstaltung gliedert sich in drei Abschnitte: Der erste Teil widmet sich den Fragen: Was ist Technikrecht und warum sollen wir es betreiben? Der zweite Abschnitt behandelt den Schutz technischer Innovation. Vor dem Hintergrund der stets mit zu reflektierenden ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen gibt die Veranstaltung einen Überblick über die rechtlichen Instrumente zum Schutz technischer Innovation (u. a. Patentecht), über den Schutz der wirtschaftlichen Investition zur Bereitstellung von Information (Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) sowie den Schutz der kommerziellen Kommunikationsbeziehung zwischen Unternehmen und Abnehmer (Kennzeichenrecht). Sie skizziert auch die rechtlichen Instrumente und Grenzen des Technologietransfers zwischen Unternehmen. Der dritte Abschnitt verändert die Perspektive: Gefragt wird danach, wie das Recht vor den (ungewünschten) Folgen technischer Innovationen schützt. Anhand zahlreicher Beispiele gibt die Vorlesung einen Überblick über die verschiedenen Steuerungsmodelle im Recht. Der Schwerpunkt liegt in der Produktverantwortlichkeit. In diesem Zusammenhang wird die Gewährleistung von Produktsicherheit einerseits und die Haftung für Produktfehler andererseits eingehend behandelt werden. Das Ziel der Vorlesung besteht darin, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen innovatorischer Tätigkeiten im Unternehmen zu sensibilisieren. Dadurch sollen sie befähigt werden, im Unternehmen verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können